Berlin verschärft seine Regeln zum Jahreswechsel. Mehrere Bezirke reagieren damit auf dauerhaftes Knallen vor dem 31. Dezember. Die Maßnahmen betreffen zahlreiche Menschen und setzen klare zeitliche Grenzen.
• Neue Verbote gelten für Feuerwerk der Kategorie F2 mit reiner Knallwirkung.
• Die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Lichtenberg, Reinickendorf, Pankow sowie Marzahn-Hellersdorf haben identische Zeitfenster festgelegt.
• Geldbußen können bis zu 50.000 Euro erreichen.
Friedrichshain-Kreuzberg mit neuer Regelung
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg veröffentlichte am Montag eine umfassende Verfügung. Das private Zünden von Knalleffekten wird vor und nach Silvester untersagt. Vor dem 31. Dezember 2025 um 18 Uhr und nach dem 1. Januar 2026 um 7 Uhr ist das Abbrennen dieser Art des Feuerwerks im gesamten Bezirksgebiet verboten. Die Vorgabe betrifft ausschließlich pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit Knallwirkung. Verstöße können laut Mitteilung mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Im Bundesrecht ist privates Feuerwerk in den Tagen vor Silvester ohnehin nicht freigegeben. Ab dem 31. Dezember gilt es jedoch als zulässig, sofern Gemeinden keine abweichenden Einschränkungen festlegen. Zahlreiche Bezirke erlauben das Böllern erst ab 18 Uhr. Eine Übersicht zu saisonalen Silvesterangeboten findet sich im Beitrag Silvester in Berlin.
Neukölln und Lichtenberg übernehmen identische vorgaben
Am Mittwoch folgte Neukölln. Die Verwaltung erließ eine Verfügung, die das Abbrennen von Böllern nur zwischen 18 Uhr am Silvesterabend und 7 Uhr am Neujahrsmorgen gestattet. Lichtenberg schloss sich der identischen Regelung an und stärkte damit die gemeinsame Linie der Bezirke. Die Behörden betonen den präventiven Charakter. Die Maßnahmen orientieren sich an gesetzlichen Rahmenbedingungen und sollen die Nutzung stark lärmintensiver Pyrotechnik zeitlich begrenzen.
Eine kurze Übersicht der drei Bezirke:
1. Friedrichshain-Kreuzberg: komplettes Verbot außerhalb des 13-Stunden-Fensters
2. Neukölln: Beschränkung auf denselben Zeitraum
3. Lichtenberg: Anwendung der gleichen Vorgaben
Weitere Hinweise zu Winterveranstaltungen finden Interessierte unter mehr dazu.
Reinickendorf Pankow und Marzahn-Hellersdorf seit vergangener woche aktiv
Bereits vor einigen Tagen hatten Reinickendorf, Pankow und Marzahn-Hellersdorf ein identisches Knallverbot eingeführt. Die Bezirke begründen dies mit dem Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt. Außerdem sollen Verkehrsrisiken reduziert werden. Die Verwaltungen sprechen dabei von einem einheitlichen Ziel.
Wichtige Punkte aus den Bezirksangaben:
• Minimierung von Gefahrenquellen
• Verbesserung der Verkehrssicherheit
• Begrenzung von Lärmbelastung
• Schutz der öffentlichen Infrastruktur
Stadträtin Manuela Anders-Granitzki aus Pankow betonte in einer Mitteilung die Bedeutung der Maßnahme. Ihre Einschätzung basiert auf Erfahrungen der Einsatzkräfte, die jährlich die Risiken reiner Knallpyrotechnik beobachten. Ergänzende saisonale Informationen zum Stadtleben finden sich im Artikel zobacz hier.
Bundesrecht setzt zentrale rahmenbedingungen
Die Nutzung von Feuerwerk ist bundesweit in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz geregelt. Übliche Silvesterartikel der Kategorie F2 dürfen im Jahresverlauf nur mit speziellen Genehmigungen erworben oder verwendet werden. Für den Jahreswechsel gilt eine Ausnahme. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Behörden in dicht besiedelten Gebieten erhalten jedoch die Befugnis, diesen Zeitraum weiter einzuschränken. Berlin macht davon nun systematisch Gebrauch. Die Vielzahl der Bezirke, die identische Vorgaben einführen, zeigt die einheitliche Zielrichtung der Maßnahmen. So entsteht ein klarer Rahmen, der den Ablauf der Silvesternacht regelt und rechtliche Sicherheit für Anwohner und Einsatzkräfte schafft.
Quelle: BZ Die Stimme Berlins, Milekcorp
FAQ
Welche Bezirke in Berlin haben ein Böllerverbot angekündigt?
Das Böllerverbot gilt in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Lichtenberg, Reinickendorf, Pankow und Marzahn-Hellersdorf.
Wann ist das Abbrennen von Feuerwerk in Friedrichshain-Kreuzberg erlaubt?
Erlaubt ist es nur vom 31. Dezember 2025 ab 18 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 7 Uhr.
Welche Art von Pyrotechnik ist betroffen?
Verboten sind pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Gibt es bundesweit Ausnahmen für Silvester?
Ja. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen Personen ab 18 Jahren Feuerwerk der Kategorie F2 ohne Sondergenehmigung abbrennen.





